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   BPatG, 10.02.2015 - 23 W (pat) 28/12   

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https://dejure.org/2015,4253
BPatG, 10.02.2015 - 23 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2015,4253)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2015 - 23 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2015,4253)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2015 - 23 W (pat) 28/12 (https://dejure.org/2015,4253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Eingebetteter Wärmeverteiler" als erfinderische Tätigkeit eines Fachmannes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 23 W (pat) 28/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das System bzw. das Verfahren der selbständigen Ansprüche 7 und 10 oder die Gegenstände bzw. Verfahren der Unteransprüche patentfähig sind, denn wegen der Antragsbindung im Patenterteilungsverfahren fallen mit dem Patentanspruch 1 auch die selbständigen Patentansprüche und die mittelbar oder unmittelbar auf die selbständigen Patentansprüche rückbezogenen Unteransprüche (vgl. BGH GRUR 2007, 862, 863 Tz. 18 - Informationsübermittlungsverfahren II m. w. N.).
  • BGH, 17.01.1980 - X ZB 4/79

    Terephthalsäure

    Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 23 W (pat) 28/12
    Aufgrund des deutlichen Verweises der Druckschrift D1 auf die Lehre der Druckschrift D2 sind deren Ausführungen bezüglich des Materials der Klebschicht in den Offenbarungsgehalt der Druckschrift D1 miteinzubeziehen (vgl. BGH GRUR 80, 283 - Terephtalsäure, Leitsatz 1: "Bei dem (Einzel-)Vergleich einer vorveröffentlichten Druckschrift mit dem Gegenstand einer Patentanmeldung zur Prüfung der Neuheit ist der Inhalt einer in der Vorveröffentlichung in Bezug genommenen weiteren Druckschrift, die zur Grundlage der Vorveröffentlichung und damit zu deren Inhalt gemacht ist, zu berücksichtigen.").
  • BPatG, 12.05.2014 - 20 W (pat) 28/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen

    Auszug aus BPatG, 10.02.2015 - 23 W (pat) 28/12
    Da der Tenor und die Gründe der mehrfach vorhandenen Beschlusstexte jedoch übereinstimmen, ist der Inhalt der Entscheidung, die mit einer qualifizierten Signatur versehen werden sollte, zumindest bestimmbar (vgl. BPatG BlPMZ 2014, 355, 356 - Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte), weshalb der Senat keine Veranlassung sieht, das Verfahren nach § 79 Abs. 3 PatG an das Deutsche Patent- und Markenamt zurückzuverweisen.
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